Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe.
Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen
Krankenkasse vollständig übernommen:
Vor der Geburt
- Vorsorge-Untersuchungen
(laut Mutterschaftsrichtlinien)
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Beratungen, auch telefonisch
- Geburtsvorbereitung
Nach der Geburt
- Wochenbettbetreuung
- Rückbildung
- Still- und Ernährungsberatung
bis zum Ende der Stillzeit
Sollten in der Zeit danach (bis zur 8. Woche)
Fragen und Problemstellungen auftreten,
haben Sie weiterhin Anspruch auf Hebammenhilfe
als Kassenleistung.
Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Leistungsangebote, die Sie individuell erfragen können.