"Starke Leistung" Ihrer Krankenkasse  


Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe.
Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen
Krankenkasse vollständig übernommen:

Vor der Geburt
- Vorsorge-Untersuchungen 
  (laut Mutterschaftsrichtlinien)
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Beratungen, auch telefonisch
- Geburtsvorbereitung

Nach der Geburt
- Wochenbettbetreuung
- Rückbildung
- Still- und Ernährungsberatung 
  bis zum Ende der Stillzeit

Sollten in der Zeit danach (bis zur 8. Woche)
Fragen und Problemstellungen auftreten,
haben Sie weiterhin Anspruch auf Hebammenhilfe
als Kassenleistung.

Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Leistungsangebote, die Sie individuell erfragen können.